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Rechtsanwalt Peter Waitzendorfer

Zugelassen beim Landgericht Frankfurt am Main

Rechtsanwalt Waitzendorfer übt seinen Beruf seit 1977 in Frankfurt am Main aus.

Durch den Hessischen Minister der Justiz wurde Rechtsanwalt Waitzendorfer 1989 zum Notar mit Amtssitz Frankfurt am Main bestellt. Mit Vollendung des 70. Lebensjahres endete die Notartätigkeit kraft Gesetzes.

Rechtsanwalt Waitzendorfer studierte Rechts- und Staatswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität in Bonn und der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main.

RA Waitzendorfer absolvierte das Referendariat in Hessen und hat das 2. Staatsexamen in Frankfurt am Main abgelegt.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Erbrecht
  • Familiengesellschaften
  • Immobilienrecht
  • Handels- und Vertragsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Familienrecht
  • Verkehrsrecht
  • Die Tätigkeitsschwerpunkte umfassen zudem die Beratung hinsichtlich der europarechtlichen Regelungen sowie teilweise internationale Rechtsgebiete.
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